Gegen Ende der dreijährigen Ausbildung absolvieren Sie die staatlichen Prüfungen; diese sind unterteilt in einen

- schriftlichen Teil (in dem die Prüflinge an drei aufeinanderfolgenden Tagen an einem Fall arbeiten),

- praktischen Teil  (der Prüfling erledigt in einem Zeitraum von 4-5 Stunden alle anfallenden Aufgaben einer prozessorientierten Pflege einschließlich Dokumentation und Übergabe),

- mündlichen Teil (diese bezieht sich auf die praktische Pflegesituation).

 

 

Näheres zur Prüfung können Sie in der Ausbildungs-und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege nachlesen! Sie finden Sie hier