Ab dem Jahr 2020 müssen alle Praxisanleiter/innen jährlich eine berufspädagogische Fortbildung über mindestens 24 Stunden nachweisen (§4 Abs. 3 PflAPrV). Wir können Ihnen für diese Fortbildung mehrere Termine mit zeitaktuellen und interessanten Themen anbieten.
Information, Termine und Anmeldung finden Sie in unserem Bildungsportal.
Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter übernehmen in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine wichtige Funktion als Bindeglied zwischen schulischer und praktischer Ausbildung. Als berufspädagogisch gebildete Experten gestalten diese strukturiert und geplant die praktische Ausbildung in verschiedenen Bereichen. Ziel ist es, die Auszubildenden an die unterschiedlichen Berufsfelder und jeweiligen Aufgaben heranzuführen und diese bei der Entwicklung ihrer Handlungskompetenz durch Schulung, Anleitung, Beratung und andere pädagogische Handlungsformen zu unterstützen.
Durch die Weiterbildung lernen Sie lerntheoretisch/pädagogisch-didaktisch begründete Lernsituationen zu planen, durchzuführen und zu evaluieren.
Das Überprüfen und Bewerten von Kompetenzen der Auszubildenden wird ebenso einen wichtigen Stellenwert in der Weiterbildung einnehmen, da Sie in Zukunft in der Gesundheits- und Krankenpflege auch als praktische FachprüferInnen tätig werden können.
Neben den geltenden Gesetzesgrundlagen lernen Sie sozial- und geisteswissenschaftliche Inhalte kennen, die Ihnen einen Begründungsrahmen geben um in Zukunft diese wichtige pädagogische Aufgabe handlungskompetent zu übernehmen.
Informationen, Termine und Anmeldung finden Sie in unserem Bildungsportal.